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   BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 62/00   

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https://dejure.org/2005,3329
BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 62/00 (https://dejure.org/2005,3329)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 BvR 62/00 (https://dejure.org/2005,3329)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 BvR 62/00 (https://dejure.org/2005,3329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde über das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs; Verletzung der grundrechtlich gewährleisteten Testierfreiheit durch das gesetzliche Pflichtteilsrecht

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Tochter den Pflichtteil entzogen - Unwirksam: Die Begründung im Testament war nicht nachvollziehbar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Pflichtteilsentzug muss konkret begründet werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erbprozess - Achtung bei Pflichtteilsentzug: Richtig vortragen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Pflichtteilsentzug muss konkret begründet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 228
  • NJW 2005, 2691
  • DNotZ 2005, 791
  • FamRZ 2005, 2051
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 62/00
    Die mit dem Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00, 1 BvR 188/03 - geklärt.

    § 2303 Abs. 1 BGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005 - 1 BvR 1644/00; 1 BvR 188/03 - Umdruck S. 25, 34 f.).

  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG [Erster Senat] ZEV 2005, 301 [305 unter Nr. 80] ; BVerfG [3. Kammer des 1. Senats] ZEV 2005, 388) - Erfordernis der Angabe eines solchen Kernsachverhalts gewährleistet, dass die über das Pflichtteilsrecht gleichfalls verfassungsrechtlich geschützte (vgl. BVerfG ZEV 2005, 301 [303 unter Ziffer 65 ff.]) Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass nur dann hinter die Testierfreiheit zurücktreten muss, wenn in der letztwilligen Verfügung selbst eine hinreichend substantielle Tatsachengrundlage angegeben wird.

    (2) Wegen des Erfordernisses der Angabe eines Kernsachverhalts haben die Instanzgerichte in dem dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2005 (BVerfG ZEV 2005, 388) zugrunde liegenden Fall beispielsweise die Angabe "wegen schwerer Kränkung und böswilliger Verleumdung" nicht als hinreichend konkrete, den Anforderungen des § 2336 Abs. 2 BGB entsprechende Darlegung eines Pflichtteilsentziehungsgrundes genügen lassen.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 214/08

    Wirksamkeit der Beschränkung des Pflichtteilsrechts und der Anordnung der

    (BVerfG, NJW 2005, 2691).
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